Die Europäische Kommission hat den offiziellen Arbeitsplan für die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (Ecodesign for Sustainable Products Regulation, ESPR) für den Zeitraum 2025-2030 verabschiedet. Der Plan definiert die erste Welle an Nachhaltigkeitsanforderungen, die das Produktdesign und den Marktzugang in der EU grundlegend verändern werden. Die Bauwirtschaft, die sich bereits mit der überarbeiteten Bauproduktenverordnung (CPR) befasst, muss sich nun auf ein deutlich breiteres Regelwerk vorbereiten — mit Auswirkungen auf Materialien und Endprodukte.
Hier erfahren Sie, was die Hersteller von Bauprodukten wissen müssen:
Im neuen ESPR-Arbeitsplan hat die Kommission acht zentrale Produktgruppen priorisiert — vier Endprodukte, zwei Zwischenprodukte und zwei horizontale Rechtsakte mit sektorübergreifenden Anforderungen.
Endprodukte:
Zwischenerzeugnisse:
Horizontale Maßnahmen:
Obwohl IKT- und energierelevante Produkte nicht gesondert aufgeführt sind, werden viele dennoch durch horizontale Anforderungen oder durch die Überführung bestehender Ökodesign-Vorgaben in den ESPR-Rahmen betroffen sein.
Produkte, die bereits unter der bisherigen Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) reguliert sind, werden schrittweise in den Geltungsbereich der ESPR überführt. Die Überarbeitung bestehender Vorschriften und die Entwicklung neuer Anforderungen sind im Gange. Für einige energierelevante Produkte gelten bereits folgende Zeitrahmen:
Diese Produktgruppen sind im ersten Arbeitsplan nicht enthalten. Allerdings laufen vorbereitende Studien für ihre mögliche Einbeziehung in künftige ESPR-Pläne. Die Studie für Schuhe wird voraussichtlich bis Ende 2027 und für Chemikalien bis Ende 2025 abgeschlossen sein.
Die geplanten Verabschiedungszeitpunkte variieren je nach Produktgruppe:
Eine Zwischenbewertung im Jahr 2028 soll es der Kommission ermöglichen, Prioritäten neu zu setzen und weitere Produktgruppen auf Basis neuer Erkenntnisse und Rückmeldungen aus der Branche aufzunehmen.
Für jede priorisierte Produktgruppe werden spezifische Anforderungen an das ökologische Design gelten, darunter:
Für Zwischenprodukte wie Stahl und Aluminium wird besonders darauf geachtet, dass Anforderungen auf vorgelagerter Ebene nicht zu Wettbewerbsverzerrungen in Endproduktmärkten führen.
Die Kommission erkennt an, dass der Erfolg der ESPR von mehreren Faktoren abhängt:
Der digitale Produktpass wird dabei eine zentrale Rolle spielen. Er dient als Instrument zur Rückverfolgbarkeit von Nachhaltigkeitsdaten entlang der Lieferkette — zur Sicherstellung der Konformität und zur Förderung nachhaltiger Kaufentscheidungen.
Die ESPR soll die Umweltwirkungen von Produkten auf dem EU-Binnenmarkt senken — über den gesamten Lebenszyklus hinweg — und gleichzeitig den freien Verkehr nachhaltiger Produkte ermöglichen.
Dieser erste Arbeitsplan ist ein bedeutender Meilenstein: Die neu regulierten End- und Zwischenprodukte machen gemeinsam über 1 Billion EUR an jährlichem EU-Umsatz aus — davon rund 600 Milliarden EUR für energierelevante Produkte und etwa 500 Milliarden EUR für neue Produktgruppen. Zusammen verursachen sie einen wesentlichen Teil der Umweltauswirkungen des EU-Konsums: etwa 31 % der Klimaauswirkungen und 34 % des fossilen Ressourcenverbrauchs.
Durch ambitionierte, aber umsetzbare Ziele wird der ESPR-Arbeitsplan dazu beitragen, die Ziele des Clean Industrial Deal und des EU-Kompass für Wettbewerbsfähigkeit zu erreichen — damit industrielle Produktion global wettbewerbsfähig, CO₂-arm und ressourceneffizient gestaltet werden kann. Gleichzeitig lädt die Kommission Unternehmen zur aktiven Mitgestaltung ein — gestützt auf den bisherigen Erfolg der Ökodesign- und Energiekennzeichnungsrahmen — um Europa schrittweise in eine nachhaltigere, kreislauforientierte Wirtschaft zu führen.