Behandelte Themen:
Die Bauproduktenverordnung, kurz BauPVO (engl. CPR = Construction Products Regulation) ist eine Rechtsvorschrift der Europäischen Union, die Leistungsanforderungen und Offenlegungspflichten für Bauprodukte regelt, die innerhalb der EU in Verkehr gebracht werden.
Umweltproduktdeklarationen (engl. EPD = Environmental Product Declaration) sind verifizierte, standardisierte Erklärungen zur Umweltwirkung von Produkten über deren gesamten Lebenszyklus hinweg.
Die aktualisierte Fassung der BauPVO von 2024 enthält verpflichtende Umweltangaben für Produkte, die in wesentlichen Punkten mit den Angaben in einer Umweltproduktdeklaration übereinstimmen. Dieser Beitrag erläutert die zentralen Überschneidungen und Abweichungen zwischen der BauPVO und Umweltproduktdeklarationen.
Kriterien | Bauproduktenverordnung (BauPVO) | Umweltproduktdeklarationen (EPDs) |
Abgedeckte Produkte |
Bauprodukte mit harmonisierter technischer Spezifikation gemäß überarbeiteter BauPVO |
Beliebige Produkte, die durch eine Umweltproduktdeklaration abgedeckt werden sollen |
Relevante Normen und Szenarien |
EN 15804+A2 und harmonisierte technische Spezifikation |
EN 15804+A2 und produktspezifische Regeln des Programmbetreibers |
Umweltdaten |
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Datum der Anwendbarkeit |
Ein Jahr nach Veröffentlichung der überarbeiteten harmonisierten technischen Spezifikation |
Bereits in Kraft — getrieben durch Markterwartungen und gestützt durch nationale Vorgaben |
Verifizierung |
Validierung durch eine benannte Stelle, die vom Hersteller gemäß geltendem AVCP-System ausgewählt wird |
Verifizierung durch eine vom Programmbetreiber zugelassene unabhängige Drittstelle |
Datenerfassung |
Datenerfassung im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle |
Flexible Datenerfassung |
Mittelwertbildung |
Worst-Case-Prinzip (die angegebenen Werte dürfen nicht besser sein als die reale Leistung) |
Mittelwertbildung mit festgelegter Abweichung zulässig |
Gültigkeit |
Solange Ihr Produkt mit der Deklaration übereinstimmt |
Fünf Jahre Gültigkeit, es sei denn, das Produkt verändert sich wesentlich |
Format |
Leistungs- und Konformitätserklärung (DoPC) |
Umweltproduktdeklaration gemäß EN 15804+A2 definiert |
Veröffentlichung |
Elektronisches Format, menschen- und maschinenlesbar, inklusive digitalem Produktpass (DPP) |
EPD-Dokument im PDF-Format und in einem maschinenlesbaren Format |
Auswirkungen bei Nichteinhaltung |
Das Produkt darf nicht auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden |
Verlust von Marktchancen und Wettbewerbsfähigkeit durch Einschränkungen in Märkten, in denen EPDs vorgeschrieben sind |
Die Bauproduktenverordnung (BauPVO) ist grundsätzlich verpflichtend. Sie verlangt, dass alle in der EU vertriebenen Bauprodukte sowie wesentliche Bauteile Umweltdaten offenlegen — einschließlich gebrauchter Produkte, die erneut auf den Markt gebracht werden. Diese Pflicht tritt für jede Produktkategorie jeweils ein Jahr nach der Aktualisierung der entsprechenden technischen Normen in Kraft, sobald diese an die neue Fassung der BauPVO angepasst wurden.
Umweltproduktdeklarationen sind freiwillig. Sie können für alle Produkte erstellt werden, die ein Hersteller abdecken möchte. In der Praxis werden Umweltproduktdeklarationen vor allem für neue Produkte erstellt, teilweise auch für zentrale Bauteile — seltener jedoch für Kleinkomponenten.
1. Strukturelle und tragende Produkte
Betonfertigteile (normaler Beton, Leichtbeton, Porenbeton)
Strukturelle Lager und Bolzen für strukturelle Verbindungen
Holzbauprodukte, -elemente und -hilfsmittel
Bewehrungs- und Spannstahl für Beton (und Zubehör) (einschließlich Bausätze zum Vorspannen)
Metallische Bauprodukte und Zubehör
Mauerwerk und verwandte Produkte (Mauersteine, Mörtel und Zusatzstoffe)
Bausätze, Einheiten und vorgefertigte Elemente
2. Gebäudehülle und Außenbauteile
Türen, Fenster, Fensterläden, Tore und zugehörige Baubeschläge
Vorhangfassaden, Verkleidungen und Structural-Seal-Glazing
Dacheindeckungen, Oberlichter, Dachfenster und ergänzende Produkte (einschließlich Dachbausätze)
Innen- und Außenwand- und Deckenverkleidungen (einschließlich Bausätze für Innenwände)
Schornsteine, Abgasrohre und spezifische zugehörige Produkte
3. Isolier- und Abdichtungsmaterialien
Wärmedämmprodukte (Wärmedämmverbundsätze/-systeme)
Membranen (einschließlich flüssig aufzubringende Membranen und Bausätze für die Wasser- und/oder Wasserdampfkontrolle)
Geotextilien, Geomembranen und verwandte Produkte
4. Beton, Mörtel und verwandte Materialien
Zement, Baukalk und andere hydraulische Bindemittel
Produkte im Zusammenhang mit Beton, Mörtel und Einpressmörtel
Gesteinskörnungen
5. Brandschutz und Brandschutzsysteme
Ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen (Brandmelde- und Brandmeldesysteme, ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen, Brand- und Rauchschutzprodukte, Explosionsunterdrückungsprodukte)
Feuerhemmende, feuerabdichtende und feuerschützende Produkte (einschließlich feuerhemmender Produkte)
6. Mechanische, elektrische und sanitärtechnische Komponenten (MEP)
Rohre, Tanks und Zubehörteile, die nicht mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Berührung kommen
Bauprodukte, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Berührung kommen
Strom-, Steuer- und Kommunikationskabel
Raumheizungsgeräte
7. Fußböden und Innenausstattungen
Bodenbelagsprodukte
Sanitäre Geräte
Verkehrseinrichtungen und Straßenausstattung
8. Klebstoffe, Dichtstoffe und Befestigungsmittel
Bauklebstoffe
Dichtstoffe für Fugen
Befestigungsmittel
9. Verglasungen und Glaserzeugnisse
Flachglas, Profilbauglas und Glassteinprodukte
10. Straßen- und Infrastrukturprodukte
Straßenbauerzeugnisse
Abwassertechnische Produkte
11. Verschiedene Bauelemente
Holzwerkstoffe und -elemente
Gipserzeugnisse
Angesetzte Leitern
Die in der BauPVO geforderten Umweltdaten basieren grundsätzlich auf der Norm EN 15804+A2. Weitere Anforderungen und harmonisierte Anwendungsszenarien werden von produktbezogenen Arbeitsgruppen erarbeitet, die unter dem Europäischen Komitee für Normung (CEN) arbeiten. Sobald eine harmonisierte technische Spezifikation (hTS) im Rahmen der neuen Verordnung in Kraft tritt, ist sie rechtlich verbindlich, und die zugehörigen Regeln — einschließlich der Offenlegung umweltbezogener Daten — müssen eingehalten werden. Die BauPVO bezeichnet die Umweltdaten als "wesentliche Umweltmerkmale".
Die Anforderungen der BauPVO an die Offenlegung von Umweltdaten sind zeitlich gestaffelt:
In der Praxis können Hersteller Kosten sparen, wenn sie von Anfang an vollständige LCA-Ergebnisse vorlegen — dies ist ausdrücklich erlaubt. Die zunächst geforderten Wirkungskategorien sind:
Praktisch alle derzeit in Europa erstellten Umweltproduktdeklarationen für Bauprodukte folgen den Normen EN 15804+A2 und ISO 14025. EPDs werden von einem Verifizierer überprüft, der von einem EPD-Programmbetreiber zugelassen ist und produktkategoriespezifischen Regeln (PCR = Product Category Rules) folgt . Viele dieser Betreiber orientieren sich dabei an den Kernanforderungen, ohne zusätzliche Vorgaben einzuführen, um die Vergleichbarkeit zwischen Umweltproduktdeklarationen sicherzustellen. Andere Programmbetreiber setzen weitergehende Anforderungen um.
Zahlreiche Umweltdeklarationsprogramme verlangen bereits heute die Offenlegung aller Wirkungsindikatoren gemäß EN 15804+A2. In Umweltproduktdeklarationen werden diese Angaben als Umweltauswirkungsindikatoren bezeichnet.
Die überarbeiteten Regelungen treten ein Jahr nach Veröffentlichung der harmonisierten technischen Spezifikation in Kraft, die gemäß der neuen Bauproduktenverordnung (BauPVO) erstellt wurde und im Amtsblatt der Europäischen Union erscheint. Solche Anforderungen können alternativ auch auf Basis eines Europäischen Bewertungsdokuments (EAD) oder direkt durch eine EU-Verordnung festgelegt werden — sofern keine harmonisierte Norm verfügbar ist.
Umweltproduktdeklarationen sind aktuell freiwillig. Sie werden jedoch zunehmend erforderlich, um Produkte an Kunden zu liefern, die diese Daten für die regulatorische CO2-Bilanzierung in Bauprojekten benötigen — etwa in Frankreich, Belgien, Schweden, Dänemark und Finnland sowie ab 2028 EU-weit. Dabei handelt es sich um marktorientierte Anforderungen, die sich aus Kundenanforderungen und nationalen Regelwerken ergeben.
Die BauPVO verlangt eine Validierung durch eine benannte Stelle. Die Umweltbewertung wird vom Hersteller im Rahmen seiner werkseigenen Produktionskontrolle erstellt und von einer benannten Stelle geprüft. Die Validierung umfasst sowohl die Berechnung der Umweltauswirkungen als auch die zugrunde liegenden Eingangsdaten — gemäß den Vorgaben des Bewertungs- und Verifizierungssystems der Stufe 3+ (L3+ genannt). Benannte Stellen werden von den EU-Mitgliedstaaten akkreditiert und anschließend zugelassen. Die Hersteller können wählen, welche benannte Stelle sie mit der Überprüfung ihrer Daten beauftragen wollen.
Umweltproduktdeklarationen werden unabhängig geprüft — in der Regel durch eine zugelassene Drittstelle. Diese Prüfer werden von den jeweiligen Programmbetreibern für Umweltproduktdeklarationen autorisiert. Die Verifizierung folgt den Anforderungen der ISO 14025 sowie zusätzlichen programmspezifischen Regeln. Die meisten, aber nicht alle Programmbetreiber gestatten es den Herstellern, ihre Verifizierer selbst auszuwählen.
Im Rahmen der CPR können entweder produktspezifische Daten oder Worst-Case-Daten angegeben werden, bei denen die tatsächlichen Werte besser oder gleich den angegebenen Werten sind. Die Ergebnisse haben kein vorgegebenes Verfallsdatum, aber Ihr Produkt muss mit der angegebenen Leistung übereinstimmen.
Bei Umweltproduktdeklarationen muss die Datenerhebung nicht den gesamten Betrieb umfassen und kann — auch wenn nicht empfohlen — ad hoc erfolgen. Es können produktspezifische oder gemittelte Werte angegeben werden, wobei für Mittelwertbildung eine definierte Abweichung zulässig ist.
Die Gültigkeit beträgt fünf Jahre, es sei denn, das Produkt wird wesentlich verändert — etwa bei einer Änderung der Umweltauswirkungen um 10 % oder mehr.
Die Ergebnisse gemäß BauPVO werden in einer Leistungs- und Konformitätserklärung (Declaration of Performance and Conformity, DoPC) zusammengefasst. Diese muss in allen Sprachen bereitgestellt werden, die in den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten verlangt werden, in denen das Produkt in Verkehr gebracht werden soll.
Die Verfügbarkeit der DoPC erfolgt gemäß folgenden Anforderungen:
Die Umweltdaten in Umweltproduktdeklarationen werden in einem Format gemäß EN 15804+A2 deklariert — häufig unter Verwendung eines von Programmbetreibern freigegebenen Vorlagenformats.
Verfügbare EPDs werden auf den Plattformen der Programmbetreiber bereitgestellt, bis ihre Gültigkeit abläuft.
Hersteller müssen ihre Systeme zur werkseigenen Produktionskontrolle so aufbauen oder anpassen, dass sie Materialmengen und Herkunft der eingesetzten Stoffe dokumentieren können — um die relevanten Umweltkennwerte berechnen zu können.
Die Erstellung von Umweltproduktdeklarationen auf Basis dieser Eingangsdaten ermöglicht es, den gesamten Prozess transparent darzustellen und nachzuweisen — und sich gleichzeitig strategisch bei Ausschreibungen zu positionieren.
Zudem lassen sich die für Umweltproduktdeklarationen berechneten Daten größtenteils wiederverwenden, wenn das zugrunde liegende Modell an die harmonisierte technische Spezifikation des jeweiligen Sektors angepasst wird, sobald diese verfügbar ist.
Das Verifizierungssystem für Umweltproduktdeklarationen entspricht im Aufbau dem Bewertungs- und Verifizierungssystem 3+ der BauPVO. Wie dort ist auch hier der Hersteller für die Datenerhebung und Umweltbewertung zuständig, während eine zugelassene Stelle die Methoden und Berechnungen validiert.
One Click LCA erfüllt alle Anforderungen der BauPVO und bietet Herstellern eine Softwarelösung, um Umweltproduktdeklarationen und BauPVO-Daten effizient und regelkonform zu erstellen. Mit dem EPD-Generator von One Click LCA steht Herstellern ein End-to-End-Tool zur Verfügung, das die Erstellung von Umweltproduktdeklarationen nach EN 15804 unterstützt — vollständig abgestimmt auf die Anforderungen der BauPVO.
Hersteller können damit:
Die Anforderungen der Bauproduktenverordnung (BauPVO) sind noch nicht in Kraft und treten voraussichtlich phasenweise zwischen 2026 und 2030 in Kraft. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht, worauf Sie sich vorbereiten sollten: