Der Digitale Produktpass (DPP) ist ein zentrales Instrument der EU-Strategie für nachhaltige und zirkuläre Produkte. Er ist mittlerweile gesetzlich verankert durch zwei zentrale Verordnungen:
Ecodesign for Sustainable Products Regulation
, ESPR):Verordnung (EU) 2024/1781, die den allgemeinen Rahmen für DPPs in der gesamten EU-Wirtschaft vorgibt
Der DPP wird grundlegend verändern, wie Produktdaten in ganz Europa geteilt, überprüft und genutzt werden. Ein DPP verbindet ein physisches Produkt mit strukturierten, maschinenlesbaren Informationen. Je nach den geltenden Vorschriften können diese Informationen Produktidentität, technische Leistung, Rechtskonformität, Umweltleistung, Reparatur und Handhabung am Lebensende umfassen.
Dieser Artikel behandelt:
Wie können Sie sich auf DPPs vorbereiten?
Ein DPP ist ein strukturierter digitaler Datensatz, der zentrale Informationen über ein Produkt und dessen Lieferkette speichert und bereitstellt. Er enthält eine eindeutige Kennung und ermöglicht einen transparenten Einblick in Herkunft, Materialzusammensetzung, Umweltleistung, Reparierbarkeit, Konformität und End-of-Life-Eigenschaften eines Produkts.
Im Rahmen der Ökodesign-Verordnung ist der DPP für eine wachsende Anzahl von Produktgruppen verpflichtend. Bauprodukte sind sowohl durch die horizontalen Anforderungen der Ökodesign-Verordnung als auch durch sektorspezifische Anforderungen der BauPVO abgedeckt.
Der DPP erfüllt mehrere Ziele:
Überbrückung der Lücke zwischen wachsendem Bedarf an Transparenz (z. B. durch Ökodesign-Verordnung, BauPVO, CSRD) und dem derzeitigen Mangel an verlässlichen Produktdaten.
Unterstützung regulatorischer Compliance, Harmonisierung und nachhaltiger Produktgestaltung.
Ermöglichung zirkulärer Praktiken wie Wiederverwendung, Reparatur und Recycling.
Bereitstellung genauer, aktueller Produktdaten für Verbraucher und Fachleute
Mit seiner umfassenden digitalen Dokumentation wird der DPP zu einem zentralen Instrument für Compliance, Lieferkettensteuerung, Risikomanagement und datenbasierte Nachhaltigkeit, indem es Verbesserungen beim Ökodesign, bei der Reparatur, der Wiederverwendung und der Rückverfolgbarkeit für kreislauforientierte Produktlebenszyklen erleichtert.
Das DPP-Register ist der zentrale Index der EU für digitale Produktpässe. Es verknüpft die eindeutige Kennung jedes Produkts mit seinem Pass, während die detaillierten Produktdaten dezentral gespeichert bleiben. Dies ermöglicht es, den korrekten DPP zu lokalisieren, ohne dass die EU die vollständigen Daten jedes Produkts speichert. Die Wirtschaftsakteure bleiben für die detaillierten Produktdaten verantwortlich.
Der Zugriff auf den DPP ist rollenbasiert. Verbraucher, Partner in der Lieferkette, Zollbehörden und Marktüberwachungsbehörden können je nach den geltenden Produktvorschriften unterschiedliche Informationen einsehen. Dies schützt vertrauliche Geschäftsdaten und gibt gleichzeitig jedem Nutzer Zugang zu den für seine Rolle erforderlichen Informationen.
Detaillierte DPP-Daten werden dezentral gespeichert. Der Wirtschaftsakteur kann die primären Daten selbst hosten oder einen DPP-Dienstleister beauftragen. Die Ökodesign-Verordnung schreibt zudem eine Sicherungskopie über einen unabhängigen DPP-Dienstleister vor, damit der Pass für den vorgeschriebenen Zeitraum verfügbar bleibt.
Am 20. Juli 2026 hat die Europäische Kommission dasRegister für digitale Produktpässe sowie eine separate Testumgebung gestartet. Wirtschaftsakteure können über eine sichere Benutzeroberfläche oder eine API darauf zugreifen.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 der Kommission wurde am 16. Juli 2026 veröffentlicht und tritt am 6. August in Kraft. Sie legt Regeln für das Zugriffsmanagement, die Nutzerverifizierung, die Datenregistrierung, die Speicherung und die technische Architektur des Registers fest.
Dies bedeutet nicht, dass DPPs bereits verpflichtend sind. Ein Produkt benötigt einen DPP, wenn der jeweilige delegierte Rechtsakt der Ökodesign-Verordnung oder ein branchenspezifisches Gesetz dies vorschreibt.
Die überarbeitete Bauprodukteverordnung, kurz BauPVO führt ein separates DPP-System für Bauprodukte ein. Dies erfordert:
Einen bauproduktspezifischen DPP mit zentralen technischen, sicherheitsrelevanten, compliance-bezogenen und umweltbezogenen Informationen.
Hersteller müssen DPPs 18 Monate nach Inkrafttreten dieses Rechtsakts bereitstellen, sofern die entsprechenden Produktnormen gelten.
Zeitplan: Der neue Digital Product Passport Hub der Europäischen Kommission nennt für den delegierten Rechtsakt der BauPVO zu Baustoffen einen indikativen Meilenstein für das zweite Quartal 2027.
Gemeinsam stellen die Ökodesign-Verordnung und BauPVO sicher, dass DPPs für Bauprodukte die allgemeinen EU-Nachhaltigkeitsstandards erfüllen und gleichzeitig branchenspezifische Anforderungen berücksichtigen.
Die Ökodesign-Verordnung ersetzt Umweltproduktdeklarationen (EPDs) nicht durch DPPs. Es wird jedoch erwartet, dass EPD-Datensätze in den Rahmen des digitalen Produktpasses integriert werden, insbesondere solche, die mit dem Standard EN 15804+A2 übereinstimmen. Für Hersteller von Bauprodukten bedeutet dies in der Praxis, dass EPDs voraussichtlich die standardisierten Umweltdaten liefern können, die für DPPs erforderlich sind. Die endgültigen Datenfelder hängen vom delegierten Rechtsakt der BauPVO und der jeweils anwendbaren technischen Spezifikation ab.
Die im DPP gespeicherten Informationen können laut Verordnung folgende Aspekte umfassen:
Eindeutige Produktkennung (Produkt-ID): DPPs müssen mit einer eindeutigen Betreiberkennung und einer eindeutigen Anlagenkennung verknüpft werden, um die Rückverfolgbarkeit zu erleichtern
Die Ökodesign-Verordnung erlaubt es der Kommission, produktspezifische Datenanforderungen durch delegierte Rechtsakte zu definieren. Für Bauprodukte führt die BauPVO spezifische technische Vorgaben ein. Der DPP eines Bauprodukts muss enthalten:
Der DPP muss diese Informationen mit eindeutigen Kennungen für das Produkt, den Wirtschaftsakteur und die Produktionsstätte verknüpfen. Diese Kennungen müssen technischen Spezifikationen entsprechen, die entweder von der Kommission festgelegt oder in harmonisierten Normen veröffentlicht wurden (im Amtsblatt der EU), um Interoperabilität zwischen Plattformen und Systemen zu gewährleisten. Hersteller sind verpflichtet, innerhalb von 18 Monaten nach Einrichtung des DPP-Systems einen DPP bereitzustellen, in Übereinstimmung mit den harmonisierten technischen Spezifikationen und europäischen Bewertungsdokumenten.
Der DPP muss zugänglich und maschinenlesbar sein, über einen scanbaren Datenträger (z. B. QR-Code, Wasserzeichen), der idealerweise direkt auf dem Produkt angebracht ist. Dadurch bleibt der Zugriff auf die Daten über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg gewährleistet, auch im Fall von Reparatur, Weiterverkauf oder Recycling.
Die DPP-Anforderungen gelten für alle Produktkategorien, die die Europäische Kommission über delegierte Rechtsakte festlegt. Sobald anwendbar, gelten sie für alle relevanten Produkte, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, einschließlich solcher, die innerhalb der EU hergestellt oder von außerhalb der EU importiert werden.
Akteure und Verantwortlichkeiten:
Es gibt keine automatischen Ausnahmen für KMU, auch wenn sowohl die Ökodesign-Verordnung als auch die BauPVO Raum für künftige Unterstützungsmaßnahmen lassen. Produktgruppen können nur dann vom DPP ausgenommen werden, wenn noch keine technischen Spezifikationen vorliegen oder wenn andere EU-Rechtsvorschriften bereits ein geeignetes digitales System für den Austausch von Produktinformationen bieten. Die BauPVO sieht keine Ausnahmen von der Veröffentlichung von DPPs vor, da ein etablierter Arbeitsplan für die Entwicklung harmonisierter Normen besteht. Für Bauprodukte außerhalb der in der BauPVO festgelegten Kategorien gelten die Bestimmungen der Ökodesign-Verordnung.
Sowohl die Ökodesign-Verordnung als auch die BauPVO schreiben die Entwicklung harmonisierter technischer Anforderungen für DPPs vor. Diese werden entweder über harmonisierte Normen (veröffentlicht im Amtsblatt der EU) oder über gemeinsame Spezifikationen im Rahmen von Durchführungsrechtsakten der Kommission verabschiedet.
Zentrale Anforderungen umfassen:
Sechs produktübergreifende europäische Normen wurden bereits im Amtsblatt der EU zitiert. Das bedeutet, dass ihre korrekte Anwendung eine Konformitätsvermutung mit den entsprechenden Anforderungen der Ökodesign-Verordnung begründet:
Zwei weitere Entwürfe befinden sich bis zum 16. Juli 2026 in der formellen Abstimmung:
Beginnen Sie mit Produktfamilien, die den EU-Umsatz maßgeblich beeinflussen, häufig in Ausschreibungen auftauchen oder wiederholt Gegenstand von Datenanfragen durch Vertriebspartner und Kunden sind. So bleibt die erste Phase an die tatsächliche Vertriebsrelevanz gekoppelt und ein unternehmensweites Datenprojekt wird vermieden, bevor die endgültigen Produktanforderungen feststehen.
Laut dem Arbeitsplan der Ökodesign-Verordnung 2025–2030 sollten die ersten produktspezifischen delegierten Rechtsakte Ende 2025 veröffentlicht werden, wurden jedoch bisher noch nicht freigegeben. Vorbereitende Arbeiten laufen bereits für Eisen und Stahl. Im Jahr 2026 veröffentlichte die Gemeinsame Forschungsstelle vorgeschlagene DPP-Inhalte für beide Bereiche, um künftige Vorschriften zu unterstützen. Weitere priorisierte Produkte umfassen Textilien, Möbel, Aluminium und energieverbrauchsrelevante Produkte.
Der digitale Produktpass stellt einen Paradigmenwechsel dar, wie Produktdaten in der EU erhoben, validiert und ausgetauscht werden. Für Hersteller von Bauprodukten und Nachhaltigkeitsexperten bedeuten DPPs sowohl eine regulatorische Herausforderung als auch eine strategische Chance. Wer sich früh vorbereitet, ist am besten positioniert, um sich Marktanteile in der EU zu sichern.
Bleiben Sie auf dem Laufenden über Entwicklungen der Europäischen Kommission, CEN/TC 350 und Plattformen wie One Click LCA, die bereits strukturierte digitale Berichte für CO2- und Ökobilanzdaten unterstützen.
Auch das Vereinigte Königreich fördert die Produkt- und Materialtransparenz durch sogenannte "Materials Passports", insbesondere im Bausektor. Ähnlich wie die EU-DPPs sollen Materials Passports zentrale Informationen zu Umweltauswirkungen, Herkunft, Gesundheitsprofil und Wiederverwendbarkeit eines Materials dokumentieren. Dabei stützen sie sich auf verifizierte Umweltdaten (z. B. EN 15804+A2-konforme EPDs). Initiativen wie das "UKGBC Circular Economy Program" orientieren sich an EU-Vorgaben wie der Ökodesign-Verordnung. Hersteller aus dem Vereinigten Königreich, die in der EU tätig sind, müssen mit der Einhaltung von Ökodesign- und DPP-Anforderungen rechnen.
Die Ökodesign-Verordnung und die BauPVO markieren einen klaren Trend hin zu nachhaltigem Wirtschaften in der EU. Für Hersteller und Lieferanten im Bausektor bietet One Click LCA verschiedene Tools zur Vorbereitung auf DPPs:
Was ist ein Digitaler Produktpass (DPP)?
Ein DPP ist ein maschinenlesbarer digitaler Datensatz, der gemäß EU-Recht vorgeschrieben ist und Informationen zu Produktherkunft, Materialien, Umweltdaten, Compliance und Hinweisen zum Lebensende bereitstellt. One Click LCA unterstützt bei der Erstellung von Umweltproduktdeklarationen (EPDs), um konforme Nachhaltigkeitsdaten zu erhalten.
Ist der Digitale Produktpass in der EU verpflichtend?
Ja, für die betroffenen Produkte wird er verpflichtend sein. Der DPP ermöglicht Transparenz, Rückverfolgbarkeit und Zirkularität im Rahmen der Ökodesign-Verordnung und der BauPVO und unterstützt damit die Klimaziele der EU sowie die Marktüberwachung. One Click LCA hilft dabei, die in DPPs verwendeten Ökobilanz- und CO2-Daten zu strukturieren.
Welche Vorschriften erfordern Digitale Produktpässe?
Digitale Produktpässe werden durch die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (EU) 2024/1781 sowie die Bauproduktenverordnung (BauPVO) (EU) 2024/3110 vorgeschrieben. One Click LCA richtet die Daten an beiden Rahmenwerken aus.
Wer ist für die Erstellung eines DPP verantwortlich?
Der verantwortliche Wirtschaftsakteur richtet sich nach dem geltenden Recht und danach, wie das Produkt auf den EU-Markt gelangt. Je nach Lieferkette kann die Verantwortung bei einem Hersteller, einem Bevollmächtigten, einem Importeur, einem Vertriebshändler, einem Händler oder einem Fulfillment-Dienstleister liegen. One Click LCA unterstützt alle Beteiligten bei der Vorbereitung von Ökobilanz- und EPD-Daten.
Welche Informationen müssen in einem DPP enthalten sein?
Ein DPP enthält Produkt-IDs, technische Leistungsdaten, Umweltauswirkungen, Compliance-Daten, Handbücher und Hinweise zum Lebensende. One Click LCA unterstützt bei der Beschaffung von Ökobilanz- und CO2-Daten gemäß EN 15804+A2.
Wann werden Digitale Produktpässe eingeführt?
Der Zeitpunkt hängt vom jeweiligen Produkt ab. Gemäß der überarbeiteten BauPVO haben betroffene Hersteller 18 Monate ab Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts für ihr Produkt Zeit. Die ersten delegierten Rechtsakte werden 2026 erwartet, mit einer stufenweisen Durchsetzung ab 2027. One Click LCA hilft Herstellern von Bauprodukten, sich vor Beginn der Durchsetzung vorzubereiten.
Wo werden DPP-Informationen gespeichert?
Das zentrale Register speichert eindeutige Kennungen und weitere erforderliche Registrierungsinformationen. Die detaillierten Produktdaten bleiben dezentral gespeichert und werden vom Wirtschaftsakteur oder einem DPP-Dienstleister verwaltet.
Ist das Register für Digitale Produktpässe aktiv?
Ja. Die Europäische Kommission hat das Register am 20. Juli 2026 gestartet, zusammen mit einer separaten Testumgebung, Nutzerhinweisen und einem Helpdesk. Wirtschaftsakteure können auf das aktive Register zugreifen oder Abläufe testen, ohne die Live-Daten zu beeinflussen.
How are Digital Product Passports accessed?
DPPs use interoperable, machine-readable data accessed through a carrier such as a QR code. Full data is stored by the responsible economic operator or a service provider, while the EU Registry holds identifiers and metadata. Role-based access rules determine who can view each data point.
Wie wird auf Digitale Produktpässe zugegriffen?
DPPs nutzen interoperable, maschinenlesbare Daten, auf die über einen Datenträger wie einen QR-Code zugegriffen wird. Die vollständigen Daten werden vom verantwortlichen Wirtschaftsakteur oder einem Dienstleister gespeichert, während das EU-Register Kennungen und Metadaten enthält. Rollenbasierte Zugriffsregeln bestimmen, wer welche Daten einsehen kann.
Wie hängen DPPs mit Umweltproduktdeklarationen (EPDs) zusammen?
Eine Umweltproduktdeklaration kann standardisierte Umweltdaten für einen DPP liefern. One Click LCA ermöglicht die skalierbare Erstellung von EPDs für die DPP-Bereitschaft.
Sind KMU von den Anforderungen des Digitalen Produktpasses ausgenommen?
Die Ökodesign-Verordnung sieht keine pauschale Ausnahme für KMU von künftigen Produktanforderungen vor. Produktspezifische delegierte Rechtsakte werden den Anwendungsbereich, mögliche Ausnahmen und geltende Unterstützungsmaßnahmen festlegen. One Click LCA hilft dabei, Ökobilanz- und Umweltdaten-Workflows sowohl für KMU als auch für große Hersteller zu automatisieren.
Wie können sich Hersteller auf Digitale Produktpässe vorbereiten?
Beginnen Sie damit, EPDs an EN 15804+A2 auszurichten, die Datenrückverfolgbarkeit zu verbessern und Produktdatensysteme zu digitalisieren. One Click LCA bietet Tools, um DPP-fähige Ökobilanz-Datensätze in großem Maßstab vorzubereiten.