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Industrial Accelerator Act: Was der EU-Vorschlag für CO2-armen Stahl, Beton und Aluminium verändern könnte

Geschrieben von Álvaro Martos | Mär 25 2026

Am 4. März 2026 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine neue EU-Verordnung, den Industrial Accelerator Act (IAA). Ziel ist es, die industrielle Produktionskapazität in der EU zu stärken und die Dekarbonisierung der Industrie zu beschleunigen. Der Vorschlag verfolgt das Ziel, den Anteil der Industrieproduktion wieder auf 20 % des EU-BIP bis 2035 zu erhöhen, nachdem dieser im Jahr 2024 auf 14,3 % gesunken war.

Der IAA ist derzeit noch nicht in Kraft. Sollte er vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet werden, würde er neue nachfrageseitige Regelungen einführen, die sogenannte „Leitmärkte“ für CO2-arme und teilweise auch in der Europäischen Union produzierte Materialien schaffen sollen. Diese Materialien werden insbesondere im Bauwesen, in der Infrastruktur sowie in Teilen des Automobilsektors eingesetzt.

Für Hersteller und AEC-Lieferketten bedeutet dies kurzfristig, dass öffentliche Beschaffung und durch Fördermittel unterstützte Projekte künftig den Einsatz von nachweisbar CO2-armen und teilweise EU-hergestellten Materialien erfordern würden.


Was „CO2-arm“ im Industrial Accelerator Act bedeutet 

Der Vorschlag steht im Einklang mit bestehenden EU-Vorschriften zur Definition CO2-armer Materialien. Er verweist direkt auf die Kriterien der Bauprodukteverordnung, kurz BauPVO (Construction Products Regulation, CPR) sowie der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (Ecodesign for Sustainable Products Regulation, ESPR).

Die Anforderungen der BauPVO stimmen weitgehend mit den Vorgaben zur Erstellung von Umweltproduktdeklarationen (Environmental Product Declarations, EPDs) überein. In der Praxis bedeutet dies, dass Hersteller voraussichtlich EPDs benötigen, um nachzuweisen, dass ihre Produkte die Anforderungen des IAA erfüllen.

 

WWie der IAA funktioniert und welche Baumaterialien betroffen sind 

 Die klarsten, mit konkreten Daten versehenen Anforderungen finden sich in Anhang IIder die Verpflichtungen in öffentliche Beschaffung und andere Formen öffentlicher Intervention unterteilt. Diese Anforderungen führen Vorgaben für CO2-arme und „in der EU hergestellte“ Materialien ein, die ab dem 1. Januar 2029 gelten sollen.

Öffentliche Förderprogramme

Ab dem 1. Januar 2029 müssten die Mitgliedstaaten die Anforderungen des IAA auf mindestens 45 % ihrer nationalen Budgets anwenden, die für Förderprogramme im Bereich Bau und Renovierung von Gebäuden und Infrastruktur vorgesehen sind. Für diese Projekte wären nur solche Begünstigten förderfähig, die die Mindestanforderungen an CO2-arme und EU-hergestellte Materialien erfüllen.

 Die Mindestanforderungen je Material sind: 

  •  Stahl: Mindestens 25 % des gesamten eingesetzten Stahlvolumens müssen CO2-arm sein. Dies gilt auch für Produkte, deren Leistungsfähigkeit überwiegend von Stahl abhängt. 
  • Beton und Mörtel (einschließlich des zu ihrer Herstellung verwendeten Klinkers und Zements ):  Mindestens 5 % müssen CO2-arm und in der EU hergestellt sein. Dies gilt auch für Produkte, deren Leistungsfähigkeit überwiegend von Beton und Mörtel abhängt. 
  • Aluminium: Mindestens 25 % müssen CO2-arm und in der EU hergestellt sein. 

 

Öffentliches Auftragswesen

 Die gleichen Anforderungen gelten für die öffentliche Beschaffung im Bereich Gebäude, Infrastruktur und Kraftfahrzeuge für zivile Zwecke. Die gleichen Kernanteile gelten auch hier : 25 %  CO2-armer  Stahl, 5 %  CO2-armer und aus der EU stammender Beton/Mörtel und 25 %  CO2-armer und aus der EU stammendes Aluminium.

Zeitplan und nächste Schritte: Wann gilt der IAA?

Der Vorschlag für den Industrial Accelerator Act (IAA) wird nun den EU-Gesetzgebungsprozess durchlaufen. Nach der Verabschiedung würde die Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten. Die Europäische Kommission plant eine Evaluierung zwei Jahre nach Inkrafttreten.

Ein zentrales, bereits festgelegtes Datum ist der 1. Januar 2029. Ab diesem Zeitpunkt gelten die in Anhang II definierten Mindestanteile für CO2-arme und EU-hergestellte Materialien, insbesondere für Stahl, Beton und Mörtel sowie Aluminium, in den betroffenen Beschaffungs- und Förderprogrammen.

Was Hersteller und AEC-Teams jetzt tun sollten

Der IAA ist eng mit den Anforderungen bestehender EU-Regulierungen verknüpft, insbesondere mit der Bauprodukteverordnung und der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte. Zudem entspricht er der Richtung zahlreicher nationaler und kommunaler Vorschriften, die bereits strenge Grenzwerte für CO2-arme Bauprodukte festlegen.

Hersteller und Beschaffungsteams sollten sich frühzeitig auf diese Anforderungen vorbereiten und bereits jetzt Maßnahmen ergreifen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.

Wenn Sie Stahl, Zement, Klinker, Beton, Mörtel oder Aluminium herstellen

  • Erstellen Sie  Umweltproduktdeklarationen (EPDs) für Ihre Produkte.  Der IAA verweist ausdrücklich auf die Anforderungen der BauPVO und Ökodesign-Verordnung. Beide Regelwerke verlangen überprüfbare CO2-Angaben, die durch EPDs nachgewiesen werden können.

  •  Identifizieren Sie, welche Produktgruppen besonders stark von öffentlicher Beschaffung und fördermittelgebundener Nachfrage betroffen sind, beispielsweise im Bereich öffentlicher Gebäude, Infrastrukturprojekte oder Programme zur Sanierung von Sozialwohnungen.
  •  Bereiten Sie Nachweise für die Herkunft „Made in the EU“ vor, insbesondere für Beton, Mörtel und Aluminium, für die entsprechende Mindestanteile gelten.

Wenn Sie in der AEC-Branche tätig sind - Bauträger, Generalunternehmer, Ingenieurbüros und Planungsteams

  • Beginnen Sie damit, Materialspezifikationen und Ausschreibungsunterlagen an eine Zukunft anzupassen, in der CO2-Gehalte systematisch gemessen und verifiziert werden.
    Bestehende Regelwerke wie die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD) liefern bereits den Rahmen für Anforderungen auf Gebäudeebene. 

     

  • Für öffentliche und geförderte Projekte sollten Sie analysieren, welche Positionen in Leistungsverzeichnissen voraussichtlich von den Schwellenwerten gemäß Anhang II betroffen sind.

Durchsetzung des IAA:  Kontrolle und Sanktionen

Der Entwurf legt einen starken Fokus auf Verifizierung und Überwachung und beschreibt Sanktionen in den Artikeln 22, 23 und 32. Für die meisten Anforderungen sieht der Vorschlag vor, dass die Mitgliedstaaten nationale Sanktionen festlegen müssen, die wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sind.

Das Kapitel zu ausländischen Direktinvestitionen (Foreign Direct Investment, FDI) ist konkreter ausgestaltet. Nationale Investitionsbehörden müssten die Einhaltung überwachen und könnten Sanktionen verhängen, wenn falsche oder irreführende Informationen bereitgestellt werden oder wenn Meldepflichten bzw. Investitionsauflagen nicht eingehalten werden. Bei Verstößen gegen Meldepflichten sieht der Vorschlag Sanktionen vor, die mindestens 5 % des durchschnittlichen täglichen Gesamtumsatzes des ausländischen Investors betragen müssen. Handelt es sich um eine natürliche Person, gilt alternativ eine Mindeststrafe von 5 % des Investitionswertes.

Wenn die Europäische Kommission eigene Überwachungsmaßnahmen durchführt, kann sie bei falschen oder irreführenden Angaben oder bei Nichtbereitstellung erforderlicher Informationen Sanktionen von bis zu 5 % verhängen. 

Warum die EU den IAA eingeführt hat und welche Vorteile erwartet werden 

Ziel des IAA ist es, Genehmigungsverfahren für Industrieprojekte zu beschleunigen, die Nachfrage nach europäischen CO2-armen Industrieprodukten zu stärken und strategische Wertschöpfungsketten auszubauen. 

 Die Europäische Kommission hat fünf konkrete Ziele definiert: 

  1. Steigerung des Werts CO2-armer Industrieprodukte
  2. Erhöhung der Nachfrage nach europäischen CO2-armen Produkten und Netto-Null-Technologien
  3. Maximierung der Qualität und des Nutzens ausländischer Investitionen in der EU
  4. Beschleunigung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren für industrielle Dekarbonisierung
  5. Erhöhung der Anzahl von Investitionsprojekten in sogenannten Industrie-Beschleunigungszonen

 Zu den erwarteten Effekten der bevorzugten politischen Option gehören: 

  • Steigerung der Bruttowertschöpfung (BWS): ca. 445 Mio. EUR für die Zementindustrie und 241 Mio. EUR für die Stahl- und Aluminiumindustrie im Jahr 2030.
  • Verringerung des CO2-Ausstoßes:  geschätzte Einsparung von 30,58 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten im Jahr 2030, was laut Eurostat ungefähr dem jährlichen CO2-Fußabdruck von 3,4 Millionen Menschen in der EU entspricht oder Einsparungen von rund 3.058 Millionen Euro.
  •  Beschäftigungseffekte: nahezu 150.000 geschaffene und gesicherte Arbeitsplätze im Jahr 2030. 

 

FAQ - Häufig gestellte Fragen zum IAA

  1. Was ist der Industrial Accelerator Act?

    Der Industrial Accelerator Act ist ein Vorschlag der EU zur Förderung CO2-armer Industrie und zur Stärkung der Nachfrage. Dies erfolgt durch die Einführung von Anforderungen an CO2-arme und EU-hergestellte Materialien in öffentlicher Beschaffung und Förderprogrammen. One Click LCA unterstützt Hersteller dabei, sich mit produktbezogenen Ökobilanzen und EPD-Workflows vorzubereiten, um CO2-Angaben belastbar nachzuweisen. 



  2.  Wann tritt der Industrial Accelerator Act in Kraft?

    Der IAA ist derzeit noch ein Entwurf und durchläuft den EU-Gesetzgebungsprozess. Konkrete Zeitpunkte sind noch nicht festgelegt. Ein zentrales Datum ist jedoch das Jahr 2029, ab dem Materialanforderungen gelten würden, sofern der Vorschlag verabschiedet wird. One Click LCA unterstützt Teams dabei, frühzeitig CO2-Daten und EPDs aufzubauen, bevor die Anforderungen verbindlich werden. 

     

  3. Welche Bauprodukte sind zunächst vom IAA betroffen?

    Anhang II des IAA fokussiert zunächst auf Stahl, Beton und Mörtel einschließlich Klinker und Zement sowie Aluminium. One Click LCA unterstützt die Erstellung von Ökobilanzen und EPDs für diese Produkte, einschließlich vorverifizierter und produktspezifischer EPD-Generatoren. 

     

     

  4. Welche Schwellenwerte legt der IAA fest?
     Für die betroffenen Segmente gelten folgende Mindestanteile: 25 %  CO2-armer Stahl, 5 %  CO2-armer und in der EU hergestellter Beton bzw. Mörtel  (einschließlich Klinker und Zement) und  25 % CO2-armes und in der EU hergestelltes Aluminium. One Click LCA unterstützt dabei, CO2-Angaben durch Ökobilanzen und EPD-Erstellung über gesamte Produktportfolios hinweg nachzuweisen. 


  5. Ab wann gelten diese Anforderungen?
    Der IAA würde am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten. Das zentrale Datum für die Anforderungen aus Anhang II ist der 1. Januar 2029. One Click LCA unterstützt dabei, frühzeitig die notwendigen Ökobilanz- und EPD-Strukturen aufzubauen, bevor diese Anforderungen in Beschaffungsprozessen verbindlich werden.

  6. Verlangt der IAA ausdrücklich EPDs?
    Der IAA schreibt EPDs nicht ausdrücklich vor, verweist jedoch direkt auf die Bauprodukteverordnung. Diese basiert auf internationalen Normen, die die Erstellung von EPDs definieren. One Click LCA unterstützt bei der Erstellung von Ökobilanzen und EPDs, die belastbare CO2-Angaben und nachvollziehbare Produktdokumentation ermöglichen.

  7. Was bedeutet „CO2-arm“ im IAA? 

    Der Entwurf des IAA verknüpft die Definition von CO2-armen Materialien mit den Anforderungen der Bauprodukteverordnung und der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte, die auf harmonisierten Standards basieren. One Click LCA unterstützt bei der Berechnung von CO2-Fußabdrücken auf Produktebene sowie bei der Erstellung entsprechender EPDs im Einklang mit den Anforderungen der BauPVO und Ökodesign-Verordnung .