Am 4. März 2026 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine neue EU-Verordnung, den Industrial Accelerator Act (IAA). Ziel ist es, die industrielle Produktionskapazität in der EU zu stärken und die Dekarbonisierung der Industrie zu beschleunigen. Der Vorschlag verfolgt das Ziel, den Anteil der Industrieproduktion wieder auf 20 % des EU-BIP bis 2035 zu erhöhen, nachdem dieser im Jahr 2024 auf 14,3 % gesunken war.
Der IAA ist derzeit noch nicht in Kraft. Sollte er vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet werden, würde er neue nachfrageseitige Regelungen einführen, die sogenannte „Leitmärkte“ für CO2-arme und teilweise auch in der Europäischen Union produzierte Materialien schaffen sollen. Diese Materialien werden insbesondere im Bauwesen, in der Infrastruktur sowie in Teilen des Automobilsektors eingesetzt.
Für Hersteller und AEC-Lieferketten bedeutet dies kurzfristig, dass öffentliche Beschaffung und durch Fördermittel unterstützte Projekte künftig den Einsatz von nachweisbar CO2-armen und teilweise EU-hergestellten Materialien erfordern würden.
Der Vorschlag steht im Einklang mit bestehenden EU-Vorschriften zur Definition CO2-armer Materialien. Er verweist direkt auf die Kriterien der Bauprodukteverordnung, kurz BauPVO (Construction Products Regulation, CPR) sowie der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (Ecodesign for Sustainable Products Regulation, ESPR).
Die Anforderungen der BauPVO stimmen weitgehend mit den Vorgaben zur Erstellung von Umweltproduktdeklarationen (Environmental Product Declarations, EPDs) überein. In der Praxis bedeutet dies, dass Hersteller voraussichtlich EPDs benötigen, um nachzuweisen, dass ihre Produkte die Anforderungen des IAA erfüllen.
Die klarsten, mit konkreten Daten versehenen Anforderungen finden sich in Anhang II, der die Verpflichtungen in öffentliche Beschaffung und andere Formen öffentlicher Intervention unterteilt. Diese Anforderungen führen Vorgaben für CO2-arme und „in der EU hergestellte“ Materialien ein, die ab dem 1. Januar 2029 gelten sollen.
Ab dem 1. Januar 2029 müssten die Mitgliedstaaten die Anforderungen des IAA auf mindestens 45 % ihrer nationalen Budgets anwenden, die für Förderprogramme im Bereich Bau und Renovierung von Gebäuden und Infrastruktur vorgesehen sind. Für diese Projekte wären nur solche Begünstigten förderfähig, die die Mindestanforderungen an CO2-arme und EU-hergestellte Materialien erfüllen.
Die Mindestanforderungen je Material sind:
Öffentliches Auftragswesen
Die gleichen Anforderungen gelten für die öffentliche Beschaffung im Bereich Gebäude, Infrastruktur und Kraftfahrzeuge für zivile Zwecke. Die gleichen Kernanteile gelten auch hier : 25 % CO2-armer Stahl, 5 % CO2-armer und aus der EU stammender Beton/Mörtel und 25 % CO2-armer und aus der EU stammendes Aluminium.
Der Vorschlag für den Industrial Accelerator Act (IAA) wird nun den EU-Gesetzgebungsprozess durchlaufen. Nach der Verabschiedung würde die Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten. Die Europäische Kommission plant eine Evaluierung zwei Jahre nach Inkrafttreten.
Ein zentrales, bereits festgelegtes Datum ist der 1. Januar 2029. Ab diesem Zeitpunkt gelten die in Anhang II definierten Mindestanteile für CO2-arme und EU-hergestellte Materialien, insbesondere für Stahl, Beton und Mörtel sowie Aluminium, in den betroffenen Beschaffungs- und Förderprogrammen.
Der IAA ist eng mit den Anforderungen bestehender EU-Regulierungen verknüpft, insbesondere mit der Bauprodukteverordnung und der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte. Zudem entspricht er der Richtung zahlreicher nationaler und kommunaler Vorschriften, die bereits strenge Grenzwerte für CO2-arme Bauprodukte festlegen.
Hersteller und Beschaffungsteams sollten sich frühzeitig auf diese Anforderungen vorbereiten und bereits jetzt Maßnahmen ergreifen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.
Beginnen Sie damit, Materialspezifikationen und Ausschreibungsunterlagen an eine Zukunft anzupassen, in der CO2-Gehalte systematisch gemessen und verifiziert werden.
Bestehende Regelwerke wie die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD) liefern bereits den Rahmen für Anforderungen auf Gebäudeebene.
Für öffentliche und geförderte Projekte sollten Sie analysieren, welche Positionen in Leistungsverzeichnissen voraussichtlich von den Schwellenwerten gemäß Anhang II betroffen sind.
Der Entwurf legt einen starken Fokus auf Verifizierung und Überwachung und beschreibt Sanktionen in den Artikeln 22, 23 und 32. Für die meisten Anforderungen sieht der Vorschlag vor, dass die Mitgliedstaaten nationale Sanktionen festlegen müssen, die wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sind.
Das Kapitel zu ausländischen Direktinvestitionen (Foreign Direct Investment, FDI) ist konkreter ausgestaltet. Nationale Investitionsbehörden müssten die Einhaltung überwachen und könnten Sanktionen verhängen, wenn falsche oder irreführende Informationen bereitgestellt werden oder wenn Meldepflichten bzw. Investitionsauflagen nicht eingehalten werden. Bei Verstößen gegen Meldepflichten sieht der Vorschlag Sanktionen vor, die mindestens 5 % des durchschnittlichen täglichen Gesamtumsatzes des ausländischen Investors betragen müssen. Handelt es sich um eine natürliche Person, gilt alternativ eine Mindeststrafe von 5 % des Investitionswertes.
Wenn die Europäische Kommission eigene Überwachungsmaßnahmen durchführt, kann sie bei falschen oder irreführenden Angaben oder bei Nichtbereitstellung erforderlicher Informationen Sanktionen von bis zu 5 % verhängen.
Ziel des IAA ist es, Genehmigungsverfahren für Industrieprojekte zu beschleunigen, die Nachfrage nach europäischen CO2-armen Industrieprodukten zu stärken und strategische Wertschöpfungsketten auszubauen.
Die Europäische Kommission hat fünf konkrete Ziele definiert:
Zu den erwarteten Effekten der bevorzugten politischen Option gehören:
Was ist der Industrial Accelerator Act?
Der Industrial Accelerator Act ist ein Vorschlag der EU zur Förderung CO2-armer Industrie und zur Stärkung der Nachfrage. Dies erfolgt durch die Einführung von Anforderungen an CO2-arme und EU-hergestellte Materialien in öffentlicher Beschaffung und Förderprogrammen. One Click LCA unterstützt Hersteller dabei, sich mit produktbezogenen Ökobilanzen und EPD-Workflows vorzubereiten, um CO2-Angaben belastbar nachzuweisen.
Der IAA ist derzeit noch ein Entwurf und durchläuft den EU-Gesetzgebungsprozess. Konkrete Zeitpunkte sind noch nicht festgelegt. Ein zentrales Datum ist jedoch das Jahr 2029, ab dem Materialanforderungen gelten würden, sofern der Vorschlag verabschiedet wird. One Click LCA unterstützt Teams dabei, frühzeitig CO2-Daten und EPDs aufzubauen, bevor die Anforderungen verbindlich werden.
Welche Bauprodukte sind zunächst vom IAA betroffen?
Anhang II des IAA fokussiert zunächst auf Stahl, Beton und Mörtel einschließlich Klinker und Zement sowie Aluminium. One Click LCA unterstützt die Erstellung von Ökobilanzen und EPDs für diese Produkte, einschließlich vorverifizierter und produktspezifischer EPD-Generatoren.
Welche Schwellenwerte legt der IAA fest?
Für die betroffenen Segmente gelten folgende Mindestanteile: 25 % CO2-armer Stahl, 5 % CO2-armer und in der EU hergestellter Beton bzw. Mörtel (einschließlich Klinker und Zement) und 25 % CO2-armes und in der EU hergestelltes Aluminium. One Click LCA unterstützt dabei, CO2-Angaben durch Ökobilanzen und EPD-Erstellung über gesamte Produktportfolios hinweg nachzuweisen.
Was bedeutet „CO2-arm“ im IAA?
Der Entwurf des IAA verknüpft die Definition von CO2-armen Materialien mit den Anforderungen der Bauprodukteverordnung und der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte, die auf harmonisierten Standards basieren. One Click LCA unterstützt bei der Berechnung von CO2-Fußabdrücken auf Produktebene sowie bei der Erstellung entsprechender EPDs im Einklang mit den Anforderungen der BauPVO und Ökodesign-Verordnung .