Die EPBD erweitert den Fokus von der reinen Betriebsenergie auf eine ganzheitliche Bewertung der Emissionen über den gesamten Lebenszyklus und legt verbindliche Anforderungen für Berichterstattung und Leistung bei neuen und bestehenden Gebäuden fest.
Was ist EPBD?
Die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EU) 2024/1275 bildet den EU-Rechtsrahmen zur Verbesserung der Energie- und CO2-Bilanz von Gebäuden. Die jüngste Neufassung, die ursprünglich 2002 eingeführt und seitdem mehrfach überarbeitet wurde, deckt sowohl den betrieblichen als auch den verkörperten Kohlenstoff ab. Sie schreibt Bewertungen des gesamten Lebenszyklus (Whole Life Carbon, WLC) vor und legt Mindeststandards für die Energieeffizienz fest. Darüber hinaus werden schrittweise Null-Emissions-Gebäude (Zero Emission Buildings, ZEBs) sowie Renovierungsziele für den Gebäudebestand mit den schlechtesten Werten eingeführt.
Wie die EPBD die EU-Klimaziele unterstützt
Der Europäische Grüne Deal legt das Ziel der EU fest, bis 2050 eine klimaneutrale Wirtschaft zu schaffen. Unterstützt wird dies durch das Fit-for-55-Paket, das eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 55 % bis 2030 (gegenüber 1990) vorschreibt. Innerhalb dieses Rahmens schafft die EPBD die rechtliche und technische Grundlage zur Senkung der Emissionen von Gebäuden – einem Sektor, der für rund 40 % des gesamten Energieverbrauchs, über die Hälfte des Gasverbrauchs und 36 % der energiebedingten Treibhausgasemissionen verantwortlich ist.
Da 85 % des Gebäudebestands vor dem Jahr 2000 gebaut wurden, 75 % eine geringe Energieeffizienz aufweisen und die Renovierungsrate nur etwa 1 % pro Jahr beträgt, ist die Verbesserung der Energie- und CO2-Bilanz neuer und bestehender Gebäude eine zentrale Priorität der EU.
„Die Neufassung der EPBD zielt darauf ab, die Messung von Emissionen in ganz Europa verbindlich, vergleichbar und einheitlich zu machen. Sie schließt die Lücke zwischen Ambitionen und Umsetzung, indem sie von jedem neuen Gebäude verlangt, seine Emissionen über den gesamten Lebenszyklus zu messen, offenzulegen und zu begrenzen.“
- Paul Astle, Leiter Dekarbonisierung von Gebäuden, Ramboll
Wie die EPBD mit CPR, CSRD und ESPR zusammenwirkt
Die EPBD arbeitet in Übereinstimmung mit anderen wichtigen politischen Rahmenwerken:
- EU-Taxonomie: Definiert nachhaltige Investitionen und beinhaltet Indikatoren für Emissionen über den gesamtem Lebenszyklus sowie Kreislaufwirtschaft; verweist auf Level(s) für Global Warming Potential (GWP) Definitionen.
- Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD): Verpflichtet großen Unternehmen zur Offenlegung von verkörperten Emissionen, Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und anderen ESG-Kennzahlen.
- Bauprodukteverordnung (Construction Products Regulation, CPR): Verlangt Daten zum CO2-Fußabdruck auf Produktebene in der Leistungs- und Konformitätserklärung (DoPC).
- Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM): führt CO₂-Preise auf bestimmte importierte Materialien ein, um CO2-Verlagerung zu vermeiden.
Gemeinsam schaffen diese Rahmenwerke eine Angleichung der Vorschriften auf Produkt-, Gebäude- und Unternehmensebene – und fördern konsistente Nachhaltigkeitsberichterstattung in ganz Europa.
EU-Taxonomie: Die EU-Taxonomie definiert Kriterien für Treibhausgas-Emissionen über den gesamten Lebenszyklus sowie für Kreislaufwirtschaftsanforderungen im Bauwesen.
Wer ist von der EPBD betroffen?
- Projektentwickler:innen, Eigentümer:innen und Planungsteams, die neue Gebäude errichten – sowohl öffentliche als auch private – müssen die ZEB-Standards erfüllen und die Anforderungen zur Offenlegung der gesamten Lebenszyklus-Emissionen (Whole Life Carbon, WLC) einhalten.
- Öffentliche Einrichtungen, die Gebäude in Betrieb nehmen - mit einem früheren Zeitplan für ZEB-Umsetzung.
- Hersteller:innen von Bauprodukten – da die auf Gebäudeebene erhobenen WLC-Daten auch Informationen gemäß der Bauprodukteverordnung (CPR) und EN 15804+A2 über Level(s) und EN 15978 einbeziehen.
Nationale Umsetzungsstrategien
Jeder Mitgliedsstaat muss:- Eine nationale Methodik zur Bewertung der gesamten Lebenszyklus-Emissionen (WLC) festlegen,
- Regeln für Berichterstattung, Umfang und zulässige Datenquellen definieren,
- Die Einreichung der WLC-Bewertung als Teil des Baugenehmigungsverfahrens implementieren.
- Dänemark, Frankreich und die Niederlande setzen bereits Grenzwerte für WLC durch.
- Dänemark hat seine Grenzwerte im Jahr 2025 erneut gesenkt, mit typologiespezifischen Obergrenzen.
- Andere Länder, darunter Irland und Spanien, führen WLC-Bewertungen ein, jedoch ohne verbindliche Grenzwerte.

Wie funktioniert die EPBD?
Die EPBD harmonisiert die Gebäudeleistung – hinsichtlich Energie- und CO2-Bilanz – mit einer einheitlichen lebenszyklusbasierten Methodik:- Berechnung und Offenlegung der gesamten Lebenszyklus-Emissionen (Whole Life Carbon, WLC) für Neubauten nach EN 15978 und dem Level(s)-Rahmen für Indikator 1.2.
- Anforderungen an die ZEB-Leistung (Zero Emission Building) werden nach Gebäudetyp und Datum schrittweise eingeführt (siehe Zeitplan).
- Sanierung der am schlechtesten abschneidenden Nichtwohngebäude sowie Vorgaben zur Reduktion des Energieverbrauchs im Wohngebäudebestand.
- Modernisierung und Digitalisierung durch Gebäudeautomatisierung, „Smart Readiness“ und Sicherung der Innenraumqualität (IEQ).
EPBD-Zeitplan & Durchsetzungsfahrplan

- 2024 - Überarbeitete EPBD angenommen und veröffentlicht.
- Mai 2026 - Die Mitgliedstaaten setzen die EPBD in nationales Recht um.
- 2027 - Mitgliedstaaten veröffentlichen Roadmaps zur Einführung von GWP-Grenzwerten (Global Warming Potential) und zur Angleichung nationaler Methoden an den EU-Rahmen.
- Jan 2028 - Öffentliche Neubauten müssen ZEB-Standard erfüllen; Ökobilanzen verpflichtend für Gebäude > 1 000 m².
- Jan. 2030 - Alle Neubauten müssen ZEB-Standard erfüllen und vollständige WLC-Bewertungen durchführen.
- 2033-2035 - Schrittweise Verschärfung der Sanierungsziele.
- 2050 - Netto-Null-Emissionen über den gesamten Lebenszyklus des Gebäudebestands.
"2030 klingt weit entfernt, ist es aber nicht. Angesichts der erforderlichen Veränderungen in der gesamten Branche müssen wir jetzt handeln – und die Kompetenzen, Daten und Planungsfähigkeit für eine umfassende Whole-life carbon-Compliance aufbauen.“."
- Paul Astle, Leiter Dekarbonisierung von Gebäuden, Ramboll
Schwerpunkte der überarbeiteten EPBD
1. Verpflichtende Offenlegung der gesamten Lebenszyklus-Emissionen
Erstmals schreibt die EPBD die Berichterstattung über die gesamten Lebenszyklus-Emissionen (Whole Life Carbon, WLC) für Neubauten vor – einschließlich des verkörperten (Embodied Carbon) und der Betriebsenergie.Zum ersten Mal schreibt die EPBD für neue Gebäude eine Berichterstattung über den gesamten Lebenszyklus vor - einschließlich des Kohlenstoffs und der Betriebsenergie.| Datum | Anforderung |
|
Januar 2028 |
Ökobilanzen erforderlich für Neubauten > 1 000 m² |
| Januar 2030 | Ökobilanzen erforderlich für alle Neubauten |
Wesentliche Anforderungen:
- Das Treibhauspotenzial (GWP) muss über den gesamten Lebenszyklus berechnet werden – nach EN 15978 und dem EU-Level(s)-Rahmen.
- Die Berichterstattung erfolgt gemäß Indikator 1.2 des Level(s)-Rahmens für GWP.
- Die GWP-Ergebnisse müssen auf dem Energieausweis (Energy Performance Certificate, EPC) ausgewiesen werden.
- EU-weit verbindliche GWP-Grenzwerte bestehen derzeit nicht; die Mitgliedstaaten müssen jedoch nationale Schwellenwerte in ihren Bauordnungen einführen.
EPBD & das Level(s)-Rahmenwerk
Das von der Europäischen Kommission entwickelte Level(s)-Rahmenwerk bildet die Grundlage der neuen Vorschriften zur CO2-Berichterstattung. Es bietet eine harmonisierte Methode zur Berechnung der gesamten Lebenszyklus-Emissionen von Neubauten. Nach der überarbeiteten EPBD müssen Fachplaner:innen das Treibhauspotenzial (GWP) nach Level(s)-Indikator 1.2 berechnen und berichten._Timeline.png?width=960&height=657&name=Clearupdate_Level(s)_Timeline.png)
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2. Sanierung und Dekarbonisierung des Gebäudebestands
Die überarbeitete EPBD führt eine koordinierte Strategie zur Sanierung und Dekarbonisierung bestehender Gebäude ein. Sie verbindet die Offenlegung von CO2-Daten mit Zielen für Energieeffizienz, Modernisierung und Digitalisierung.Die Mitgliedsstaaten müssen:
- Bis 2030 mindestens 16 % der energetisch am schlechtesten abschneidenden Nichtwohngebäude sanieren – bis 2033 steigt der Anteil auf 26 %.
- Den Energieverbrauch im Wohngebäudebestand bis 2030 um 16 % und bis 2035 um 20 – 22 % senken, wobei mindestens die Hälfte der Einsparungen aus den ineffizientesten Gebäuden stammen muss.
Fachplaner:innen werden angehalten, Ökobilanz-basierte Bewertungen zu nutzen, um Entscheidungen zu Materialien und Konstruktionslösungen in Sanierungsprojekten auf eine CO2-arme Basis zu stellen.
Leitfaden CNCA x One Click LCA: Erfahren Sie, wie Gebäudesanierungen die verkörperten Emissionen im Vergleich zu Abriss und Neubau deutlich senken können.
3. Null-Emissions-Neubauten
Die Richtlinie legt fest, dass Null-Emissions-Gebäude (Zero Emission Buildings, ZEB) zum neuen Standard für alle Neubauten werden. Die Anforderungen umfassen:- ZEB-Basislinie: Alle Neubauten müssen die Kriterien für Null-Emissionen erfüllen, basierend auf lokalen Klimabedingungen und kostenoptimalen Leistungsniveaus.
- Solartauglichkeit: Alle Neubauten müssen so geplant werden, dass sie Photovoltaik- oder solarthermische Systeme aufnehmen können.
- Schrittweiser Ausstieg aus fossilen Brennstoffen: Ab Januar 2025 müssen die Mitgliedstaaten Subventionen für eigenständige fossile Heizkessel beenden. Nationale Gesetze können in der Folge schrittweise Installationsverbote vorsehen.
- Verpflichtende Nachrüstung in bestehenden Nichtwohngebäuden: Solaranlagen sind zu installieren, sofern dies technisch und wirtschaftlich machbar ist.
4. Modernisierung und Digitalisierung
Die EPBD schreibt die Verbesserung der Gebäudeleistung durch technische Maßnahmen vor:- Gebäudeautomations- und Steuerungssysteme sind künftig in vielen Nichtwohngebäuden verpflichtend.
- Innenraumqualität (Indoor Environmental Quality, IEQ) muss sowohl bei Neubauten als auch bei größeren Renovierungen berücksichtigt werden.
- Intelligente Technologien sollen die laufende Überwachung des Energieverbrauchs und die Optimierung der Gebäudeleistung über den gesamten Lebenszyklus ermöglichen.
Wie wirkt sich die EPBD auf den Bau- und Fertigungssektor aus?
1. Die Nachfrage nach Ökobilanzen wird deutlich steigen
Baufachleute müssen künftig bei nahezu allen Neubauprojekten eine Ökobilanz durchführen – idealerweise bereits in der Entwurfsphase. Das führt zu folgenden Entwicklungen:- Rasches Wachstum der Nachfrage nach automatisierten, KI-gestützten Ökobilanz-Tools
- Zunehmende Abhängigkeit von standardisierten, maschinenlesbaren CO2-Daten
- Notwendigkeit für Planungsteams, verkörperten und betrieblichen Kohlenstoff innerhalb vorgegebener regulatorischer Grenzen zu optimieren
All-in-one-Ökobilanz-Software: Reduzieren Sie den verkörperten Kohlenstoff in Ihren Projekten und erfüllen Sie die Anforderungen der EPBD.
2. Hersteller:innen müssen verifizierbare Daten bereitstellen
Architekt:innen und Ingenieur:innen werden künftig geprüfte, drittverifizierte Umweltproduktdeklarationen (EPDs) benötigen, die:- Mit globalen und regionalen Normen übereinstimmen
- In Ökobilanz- und BIM-Tools integriert sind
- Für automatisierte Leistungsberichte strukturiert vorliegen
EPDs: Was sind Umweltproduktdeklarationen (EPDs), warum sind sie wichtig und wie lassen sie sich effizient erstellen?
Wie One Click LCA die EPBD-Compliance unterstützt
One Click LCA ermöglicht Fachleuten aus Architektur, Ingenieurwesen und Bau (AEC) sowie Hersteller:innen, die Anforderungen der EPBD effizient zu erfüllen:- Ganzheitliche Bewertung der Lebenszyklus-Emissionen (Whole Life Carbon, WLC) gemäß EN 15978 und Level(s)-Indikator 1.2.
- Automatisierte Ökobilanz auf Basis von BIM-Daten und Massenauszügen, um manuellen Aufwand zu reduzieren und Einreichungen zu beschleunigen
- Integrierte EPD-Daten, sowohl generisch als auch verifiziert, mit maschinenlesbaren Ausgaben für Energieausweise (EPCs) und Berichte
- Frühzeitige Design-Tools , wie Carbon Designer 3D, zur Modellierung von Varianten vor Abschluss der detaillierten Planung
Diese Funktionen werden weltweit in großen EU-, nationalen und freiwilligen Nachhaltigkeitsrahmen eingesetzt — und unterstützen die Einhaltung von Vorschriften ebenso wie die Reduktion von Planungszeit und Emissionen.
Leitfaden: Reduzieren Sie die verkörperten Emissionen bereits in der frühen Planungsphase mit Carbon Designer 3D.

Wichtigste Erkenntnisse
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Die EPBD (EU 2024/1275) verpflichtet zur Berichterstattung der gesamten Lebenszyklus-Emissionen (Whole Life Carbon, WLC) für alle Neubauten bis 2030.
-
Null-Emissions-Gebäude (Zero Emission Buildings, ZEB) sind ab 2028 für öffentliche und ab 2030 für alle Neubauten vorgeschrieben.
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Die Mitgliedstaaten müssen Sanierungsziele festlegen und nationale Grenzwerte für das Treibhauspotenzial (GWP) einführen.
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Die Methodik basiert auf EN 15978 und dem Level(s)-Indikator 1.2.
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Gilt für Architekt:innen, Ingenieur:innen, Projektentwickler:innen und Hersteller:innen von Bauprodukten.
Kurzschulung: Lernen Sie die überarbeitete EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden kennen und erfahren Sie, wie Sie das Treibhauspotenzial über den gesamten Lebenszyklus mit One Click LCA berechnen und berichten.
FAQ - Häufig gestellte Fragen zur EPBD
Wird der EU-Rahmen für die nationale Berechnung mit bestehenden nationalen Methoden (z. B. in Dänemark) kollidieren?
Nein. Der EU-Rahmen legt eine gemeinsame Grundlage fest und erlaubt innerhalb dieser Grundlage detailliertere nationale Ansätze. Geringfügige Anpassungen können erforderlich sein, aber die Absicht ist Harmonisierung, nicht Ersatz.
Müssen wir bis 2027 warten, bis die Mindestgrenzwerte für das Treibhauspotenzial (GWP) festgelegt sind, bevor wir eigene Ziele definieren?
Nein. Die gesetzlichen Vorgaben bilden die Untergrenze, nicht die Ambition. Es ist ratsam, interne CO2-Ziele bereits jetzt festzulegen und darauf hinzuarbeiten, um Kompetenzen aufzubauen und Emissionsminderungen frühzeitig zu beschleunigen.
Wird es Ausschlussregeln (Cut-off-Rules) für kleine Produktbeiträge in Gebäude-Ökobilanzen geben?
Wahrscheinlich, aber die Details hängen von der bevorstehenden Aktualisierung der EU-Methodik ab. Unabhängig davon gilt: Der Fokus sollte auf den größten Emissionsquellen liegen — Präzision bei unbedeutenden Posten führt nicht zu wesentlichen Reduktionen.
Wird die EPBD auch im Vereinigten Königreich umgesetzt?
Das Vereinigte Königreich prüft derzeit ähnliche Anforderungen im Rahmen seiner eigenen Regulierung. Es ist mit einer Annäherung an gebäudeweite CO2-Bewertungen zu rechnen, allerdings auf Basis nationaler Regelungen und nicht der EU-EPBD.
Unterstützt One Click LCA die Einhaltung der EPBD-Vorgaben?
Ja. One Click LCA unterstützt Fachleute aus Architektur, Ingenieurwesen, Bauwesen (AEC) und Hersteller:innen dabei, EPBD-konforme Einreichungen effizient vorzubereiten:
- Ganzheitliche Bewertung der Lebenszyklus-Emissionen (Whole Life Carbon, WLC) nach EN 15978 und Level(s)-Indikator 1.2 — der vorgeschriebenen Methodik für die Berechnung des Treibhauspotenzials gemäß der überarbeiteten EPBD.
- Die automatisierte Ökobilanzierung auf der Grundlage von BIM-Modellen und Massenauszügen reduzieren den manuellen Aufwand und beschleunigen Compliance-Prozesse in Planungsteams.
- Integrierte EPD-Daten und maschinenlesbare Ausgaben unterstützen die Nutzung sowohl generischer als auch verifizierter Datensätze, einschließlich Exportformate für nationale Energieausweissysteme (EPCs) und Berichterstattung.
- Frühphasen-Designtools wie Carbon Designer 3D ermöglichen eine schnelle Modellierung von Struktur- und Materialoptionen, bevor Spezifikationen festgelegt werden, und helfen Teams, innerhalb der EPBD-CO2-Ziele zu bleiben.
Nein. Die Anforderungen der Bauprodukteverordnung (CPR) verstärken die Bedeutung belastbarer EPDs nach EN 15804 zusätzlich. EPDs bleiben die maßgebliche, verifizierbare Quelle für produktspezifische Umweltwirkungen, die in Gebäude-Ökobilanzen und EPBD-Berichten verwendet werden.
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