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7 Schritte zur CSRD-Compliance mit One Click LCA

Sarah Mille

Jul 14 2025 Min. Lesezeit

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die seit dem 5. Januar 2023 in Kraft ist, definiert verbindliche Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen in der Europäischen Union sowie im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Dieser Leitfaden fasst zentrale Fristen, Umsetzungsmaßnahmen und die Unterstützung durch One Click LCA zusammen.

Mit der im Februar 2025 veröffentlichten Omnibus-Verordnung plant die Europäische Kommission eine spürbare Reduktion der berichtspflichtigen Unternehmen sowie eine Verschiebung der Fristen zur Einhaltung der CSRD.

 

7 Schritte zur CSRD-Compliance mit One Click LCA
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Was ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)?

Die CSRD führt verbindliche Nachhaltigkeitsberichtsanforderungen für Unternehmen mit Geschäftsaktivitäten in der EU oder im EWR ein. Sie ersetzt die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und erweitert den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen erheblich. Mehr als 71.000 Unternehmen sind betroffen. Die Einhaltung der CSRD basiert auf den European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die die Berichtsanforderungen konkretisieren.

Die Einhaltung der CSRD basiert auf der Anwendung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Ursprünglich sollten mehr als 50.000 Unternehmen von der Richtlinie betroffen sein. Eine im Februar 2025 vorgeschlagene Änderung – bekannt als Omnibus-Vorschlag – würde diesen Kreis deutlich einschränken. Etwa 80 % der potenziell betroffenen Unternehmen wären dann nicht mehr berichtspflichtig. Die CSRD erweitert zwar grundsätzlich den Kreis der betroffenen Unternehmen im Vergleich zur bisherigen Non-Financial Reporting Directive (NFRD), doch die vorgeschlagenen Änderungen der Europäischen Kommission zielen darauf ab, Pflichten zu vereinfachen und den Umsetzungsaufwand deutlich zu reduzieren.

CSRD-Vorbereitung vor dem Omnibus-Stichtag — wann ist Ihr Unternehmen berichtspflichtig?

Die Umsetzung der CSRD erfolgt schrittweise, abhängig von Unternehmensgröße, Geschäftstätigkeit und geografischer Präsenz. Hier ist eine Übersicht über den Zeitplan:

  • Unternehmen, die bereits unter die NFRD fallen, müssen ab 2025 berichten.
  • Große Unternehmen, die zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen – mindestens 250 Mitarbeitende, 50 Mio. € Umsatz oder 25 Mio. € Bilanzsumme – müssen ab 2026 Berichte vorlegen.
  • Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind ab 2027 berichtspflichtig.
  • Nicht-EU-Unternehmen mit wesentlichen Geschäftsaktivitäten in der EU müssen ihre ersten Berichte bis 2029 einreichen.

CSRD Timeline OCL-1

Vorgeschlagene Änderungen der CSRD (noch nicht final beschlossen)

Um die regulatorische Belastung für Unternehmen zu reduzieren, hat die Europäische Kommission am 26. Februar 2025 Änderungen zur CSRD vorgeschlagen. Diese sehen unter anderem verschobene Fristen, eine deutlich eingeschränkte Zahl betroffener Unternehmen und vereinfachte Berichtspflichten vor. Die Änderungen sind Teil des sogenannten Omnibus-Vorschlags und befinden sich noch im Gesetzgebungsverfahren.

Überarbeiteter Anwendungsbereich (CSRD-Scope)

  • Nur Unternehmen mit über 1000 Mitarbeitenden sollen künftig berichtspflichtig sein.
  • Börsennotierte KMU und große Unternehmen mit 250–999 Mitarbeitenden werden aus dem Anwendungsbereich entfernt.
  • Für nicht-europäische Unternehmen steigt die Umsatzschwelle von 150 Mio. € auf 450 Mio. € (EU-weite Umsätze).

Überarbeiteter Zeitplan

  • 1. BerichtsWelle (unverändert): Große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitenden berichten wie geplant 2025 über das Geschäftsjahr 2024.
  • Zweite Welle (verschoben): Andere große Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden (vorher: ab 250 Mitarbeitenden) berichten nun erst 2028 über das Geschäftsjahr 2027.
  • Dritte Welle (verschoben und eingeschränkter Umfang):
  1. Börsennotierte KMU werden vollständig von der Pflicht ausgenommen, können aber freiwillig nach einem vereinfachten Standard berichten.
  2. Große Unternehmen mit bis zu 1000 Mitarbeitenden sind von der CSRD-Pflicht befreit.
  3. Der Beginn dieser Berichtswelle wird auf 2029 verschoben (vorher 2027).
  • Vierte Welle (verschoben): Nicht-EU-Unternehmen mit wesentlicher Tätigkeit in der EU müssen erst 2030 über das Geschäftsjahr 2029 berichten (vorher: 2029).

7 Schritte zur CSRD-Compliance

1. Nachhaltigkeitsauswirkungen gemäß ESRS bewerten

Die CSRD verpflichtet Unternehmen zur Bewertung von Nachhaltigkeitsauswirkungen, Risiken und Chancen gemäß den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Dies umfasst die Analyse der ökologischen, sozialen und governancebezogenen (ESG) Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit sowie der gesamten Wertschöpfungskette – von den Lieferanten (Upstream) über die Kunden (Downstream) bis hin zu indirekten Geschäftsbeziehungen.

Das ESRS-Rahmenwerk umfasst fünf Umwelt-, vier Sozial- und einen Governance-Standard. One Click LCA unterstützt Analysen in Bereichen wie:

  • Klimawandel
  • Umweltverschmutzung
  • Wasser- und Meeresressourcen
  • Biodiversität und Ökosysteme
  • Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Vorgeschlagene Änderungen:

  • Der Umfang der verpflichtenden Wirkungsanalysen wird reduziert, da die Berichtspflicht nach der CSRD künftig nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden gelten soll (bisher ab 250 Mitarbeitenden).
  • Die Anforderungen an die Berichterstattung entlang der Wertschöpfungskette werden gelockert, was bedeutet, dass Unternehmen keine Nachhaltigkeitsdaten von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) einholen müssen – es sei denn, diese stellen solche Daten freiwillig zur Verfügung.
  • Branchen­spezifische ESRS-Standards könnten entfallen, wodurch die Komplexität der Berichterstattung verringert würde.

Mit Carbon Designer 3D, dem Frühphasen-Tool von One Click LCA, können Unternehmen in Architektur, Ingenieurwesen und Bauwesen (AEC) schnell und einfach die Klimaauswirkungen ihres gesamten Geschäfts analysieren.

Carbon Designer 3D: Erstellt Bauprojekte jeder Art, an jedem Ort weltweit – in nur wenigen Minuten.

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2. Wesentliche Auswirkungen bestimmen – Impact- und Finanzperspektive

Die ESRS definieren wesentliche Nachhaltigkeitsauswirkungen wie folgt:

  • Für tatsächliche (gegenwärtige) Auswirkungen basiert die Wesentlichkeit auf deren Schweregrad. Dabei werden das Ausmaß, der Umfang und die Unumkehrbarkeit der Auswirkungen (nur bei negativen Auswirkungen) berücksichtigt.
  • Für potenzielle Auswirkungen wird die Wesentlichkeit sowohl durch ihren Schweregrad als auch durch ihre Eintrittswahrscheinlichkeit bestimmt.

Companies establish their own thresholds for impact materiality. Any exclusions must be disclosed and are subject to audit.

Financial materiality is identified when an impact either triggers or is reasonably expected to trigger significant financial consequences. This includes risks or opportunities that could materially influence future development, financial position, performance, cash flows, access to finance, or cost of capital. All impacts must be evaluated over the following timeframes:

  • Short-term: One reporting year.
  • Medium-term: Up to five years.
  • Long-term: Beyond five years.

The process for identifying material impacts must be documented in accordance with IRO-1, which outlines the methodology for assessing material impacts, risks, and opportunities.

One Click LCA’s CSRD solution simplifies materiality determination based on your input. One Click LCA advises AEC and manufacturing businesses to include climate change, resource use, and circular economy as material impacts.

Unternehmen legen eigene Schwellenwerte für die Wesentlichkeit von Auswirkungen fest. Alle Ausschlüsse müssen offengelegt und sind prüfungspflichtig.

Finanzielle Wesentlichkeit liegt vor, wenn eine Auswirkung erhebliche finanzielle Konsequenzen auslöst oder voraussichtlich auslösen wird. Dies umfasst Risiken oder Chancen, die die zukünftige Entwicklung, die finanzielle Lage, die Performance, den Cashflow, den Zugang zu Finanzmitteln oder die Kapitalkosten wesentlich beeinflussen können. Alle Auswirkungen müssen über folgende Zeithorizonte bewertet werden:

  • Kurzfristig: Ein Berichtsjahr.
  • Mittelfristig: Bis zu fünf Jahre.
  • Langfristig: Über fünf Jahre hinaus.

Die Methodik zur Bestimmung wesentlicher Themen muss gemäß ESRS IRO-1 dokumentiert werden. 

One Click LCA vereinfacht diesen Prozess und empfiehlt für AEC- und Produktionsunternehmen insbesondere Klimawandel, Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft als wesentliche Themen.

3. Wesentliche Datenpunkte quantifizieren

Indikator Berichtsinhalt Tooll für Quantifizierung

ESRS E1-1

Übergangsplan zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050, einschließlich Maßnahmen zur Emissionsminderung und Dekarbonisierungsstrategien.

Carbon Designer 3D ermöglicht eine schnelle Szenarienbewertung für verschiedene Planungsoptionen.

ESRS E1-4

Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen (GHG) in Scope 1, 2 und 3 – separat oder kombiniert.

GHG Accounting Tool und Carbon Strategy Tool

ESRS E1-6

Brutto-Emissionen für Scope 1, 2, 3 und Gesamt-Emissionen, einschließlich detaillierter Aufschlüsselung nach wesentlichen Scope-3-Kategorien.

GHG Accounting Tool und Carbon Strategy Tool

ESRS E2-4

Umweltverschmutzung von Luft, Wasser und Boden – Quantifizierung relevanter Schadstoffe (z. B. ozonabbauende Substanzen, Versauerung, Eutrophierung).

LCA tools quantifizieren Umweltverschmutzung entlang der gesamten Lieferkette.

ESRS E3-4

Wasserverbrauch – Erfassung und Quantifizierung der Wassernutzung.

LCA tools 

messen den Frischwasserverbrauch und bewerten Wasserknappheit.

ESRS E4-5

Auswirkungen auf Biodiversität und Ökosysteme – Messgrößen zu Landnutzung und Biodiversitätsbelastung.

Biodiversity Supply Chain Tool and LCA tools support these calculations

ESRS E5-3

Zielsetzungen für Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft – zirkuläre Materialien, Primärrohstoffe und nachhaltige Beschaffung.

Building Circularity Tools und umfassende LCA tools quantifizieren diese Zielvorgaben.

ESRS E5-4

Ressourcenzuflüsse – technische und biologische Massen; Anteil nachhaltig beschaffter Materialien; Gewicht und Prozentsatz wiederverwendeter, recycelter Komponenten, Zwischenprodukte und Materialien.

Building Circularity Tools und umfassende LCA tools quantifizieren diese Zielvorgaben.

 

4. Verpflichtende ESRS-Datenpunkte berichten

Die Berichterstattung umfasst verpflichtend ESRS 1 (Allgemeine Anforderungen) und ESRS 2 (Allgemeine Angaben). 

One Click LCA führt Unternehmen durch die Anforderungen und erleichtert die Beantwortung spezifischer Fragen. Zusätzlich unterstützt ENVI-met die Analyse klimabezogener Risiken wie Hitzewellen und Temperaturvariabilität gemäß ESRS 2 IRO-1.

5. Nachhaltigkeitserklärung erstellen

Die ESRS geben einen standardisierten Rahmen für die Nachhaltigkeitserklärung vor. Diese muss entweder separat oder als Teil des Geschäftsberichts veröffentlicht werden.

One Click LCA automatisiert die Erstellung der erforderlichen Dokumente auf Basis der eingegebenen Daten.

6. Get your sustainability statement auditedNachhaltigkeitserklärung auditieren lassen

Nachhaltigkeitsberichte unterliegen einer Prüfung, mindestens auf Ebene der begrenzten Sicherheit (Limited Assurance). Die Prüfung wird in der Regel vom gesetzlichen Abschlussprüfer durchgeführt, kann aber auch von anderen zugelassenen Prüfern in den EU-Mitgliedstaaten übernommen werden. Der Abschlussprüfer ist verpflichtet, die Ergebnisse in einem Bestätigungsvermerk zu präsentieren, der eine Stellungnahme enthält, die den von der Europäischen Kommission festgelegten Prüfstandards entspricht.

One Click LCA optimiert diesen Prozess durch eine nachvollziehbare Datenstruktur und reduzierte Abstimmungsaufwände mit Auditoren.

7.  Nachhaltigkeitserklärung veröffentlichen

CSRD-Berichte müssen auch in einem maschinenlesbaren Format eingereicht werden, wobei die Daten für die automatisierte Verarbeitung getaggt sind. Dieses technische Format basiert auf XBRL und entspricht den Standards des European Single Electronic Format (ESEF).

Die CSRD-Compliance-Software von One Click LCA erstellt diese maschinenlesbaren Dateien automatisch, um eine nahtlose und konforme Einreichung zu gewährleisten.

OneClick-LCA_Team02_1

CSRD-Compliance leicht gemacht

Berichterstattung automatisieren und CSRD-Compliance in 7 Schritten erreichen.